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Brueckenschlag zwischen TCM und Schulmedizin

Ausbildung

Fähigkeitsausweis Akupunktur – TCM (ASA)

Seit dem 1. Juli 1999 ist die Akupunktur eine Pflichtleistung der Grundversicherung. Um sicher zu stellen, dass die Ärztinnen und Ärzte ihre Qualifikationen nachweisen können, wurde am 1. Januar 1999 der Fähigkeitsausweis Akupunktur – TCM geschaffen. Die ASA (Assoziation Schweizer Ärztegesellschaften für Akupunktur und Chinesische Medizin) bietet die dazugehörige Ausbildung an.

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Anforderungen

Um den Fähigkeitsausweis Akupunktur – TCM (ASA) zu erhalten, benötigen die Kandidatinnen und Kandidaten einen FMH-Titel sowie 360 TCM-Ausbildungsstunden. Dabei können aus den folgenden sieben Weiterbildungsmodulen (zu je 80 Stunden) drei ausgewählt und mit einer Prüfung abgeschlossen werden:

  • TCM-Grundlagen
  • TCM-Körperakupunktur I
  • TCM-Körperakupunktur II
  • Somatotopien: Ohr-, Schädelakupunktur
  • RAC-Puls kontrollierte Akupunktur
  • TCM-Arzneimitteltherapie I
  • TCM-Arzneimitteltherapie II

Nach zusätzlichen 120 freien Weiterbildungsstunden sind die Voraussetzungen für den Fähigkeitsausweis erfüllt.

Für jene Ärztinnen und Ärzte, die ihre Akupunktur-TCM-Weiterbildung vor dem 31. Dezember 2000 absolviert haben, gelten Übergangsbestimmungen.

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Rezertifizierung

Der Fähigkeitsausweis bleibt gültig, wenn innerhalb von drei Jahren eine Fortbildung in TCM-Akupunktur von mindestens 24 Stunden Dauer absolviert wird.

Kontaktadresse für Unterlagen und Tarif-Fragen

Sekretariat der ASA
Postfach 176
8575 Bürglen

Tel.: 071 630 09 83
Fax: 071 630 09 84
E-Mail:    
info@akupunktur-tcm.ch
www.akupunktur-tcm.ch

Die ASA ist für alle Belange im Zusammenhang mit dem Fähigkeitsausweis zuständig.

Angaben zu Tarif-Fragen finden Sie in den ASA-Newslettern 10 und 16. Das ASA-Sekretariat schickt Ihnen gerne ein Exemplar zu.

  • SACAM
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